Rechtsanwaltskanzlei Nesheva
Rechtsanwältin Iva Nesheva · Urheber- und Medienrecht
Vertiefte Analyse, präzise Aufarbeitung komplexer Sachverhalte und strategische Beweisführung - für belastbare Lösungen.
Beratung und Vertretung im nationalen sowie internationalen Kontext (England & Wales).
Rechtsanwaltskanzlei Nesheva wurde 2018 von Rechtsanwältin Iva Nesheva gegründet.
Rechtsanwältin Nesheva berät und vertritt Unternehmer sowie Verbraucher in unterschiedlichen urheber- und medienrechtlichen Konstellationen, insbesondere bei der rechtlichen Bewertung und Durchsetzung von Ansprüchen im gewerblichen Kontext, bei Software und digitalen Inhalten sowie bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Ihre urheber- und medienrechtliche Spezialisierung vertiefte sie durch den Fachanwaltslehrgang (2019).
Bei Bedarf erfolgt eine Zusammenarbeit mit spezialisierten Kollegen und Kolleginnen im In- und Ausland.
Klären Sie Ihre rechtliche Ausgangslage frühzeitig und gewinnen Sie Handlungssicherheit.
Auszug aus unseren Leistungen
Wir beraten und vertreten Unternehmen, Agenturen, Softwareentwickler sowie Urheber in wirtschaftlich relevanten urheber- und medienrechtlichen Konstellationen. Im Fokus stehen dabei insbesondere Streitigkeiten über Nutzungsrechte, Verwertungsbefugnisse und urheberrechtliche Ansprüche mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite.
Nutzungsrechte & Lizenzgestaltung
Die rechtssichere Einräumung und Auslegung von Nutzungsrechten bildet den Kern vieler urheberrechtlicher Auseinandersetzungen. Unklare vertragliche Regelungen führen häufig zu Konflikten über Reichweite, Dauer und Art der eingeräumten Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken. Präzise Formulierungen sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn Inhalte plattformübergreifend genutzt oder wirtschaftlich weiterentwickelt werden sollen. Auslegungsschwierigkeiten, die auf unzureichend formulierte Klauseln zurückzuführen sind, können mit gravierenden Nachteilen verbunden sein.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Lizenzverträgen und vertreten Sie zielgerichtet bei Streitigkeiten über bestehende Rechte. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Bewertung bestehender Vertragswerke sowie bei ihrer Anpassung an veränderte wirtschaftliche oder technische Rahmenbedingungen. Ziel ist eine klare und belastbare Strukturierung der Rechte, die langfristige Planungssicherheit gewährleistet.
Software & Digitale Inhalte
Im Bereich Software, Datenbanken und digitaler Inhalte stellen sich regelmäßig komplexe urheberrechtliche Fragestellungen. Dies betrifft insbesondere Quellcode, Lizenzüberschreitungen und die Weiterverwendung geschützter Bestandteile. Unsere Tätigkeit ermöglicht die zutreffende rechtliche Einordnung sowie die Durchsetzung entsprechender Ansprüche.
Gerade bei arbeitsteiligen Entwicklungsprozessen oder bei der Zusammenarbeit mehrerer Projektbeteiligter entsteht z. B. die Frage der Miturheberschaft und ihrer Auswirkungen. Unklarheiten können die wirtschaftliche Nutzung von Anwendungen, Plattformen oder Datenbeständen erheblich beeinträchtigen.
Wir helfen Ihnen bei der vertraglichen Absicherung von Entwicklungsprojekten sowie bei der Klärung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe digitaler Inhalte. Dabei werden sowohl urheberrechtliche als auch vertragsrechtliche Aspekte berücksichtigt.
Persönlichkeitsschutz in den Medien
Im digitalen Umfeld verbreiten sich Inhalte in kurzer Zeit mit erheblicher Reichweite. Aus diesem Grund sind Rechtsverletzungen oft mit nachhaltigen Auswirkungen auf Reputation, wirtschaftliche Tätigkeit oder persönliche Lebensbereiche verbunden.
Veröffentlichungen in Presse, Online-Medien und sozialen Netzwerken berühren oft das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen verschiedenen Ausprägungen. Fragen des Unternehmenspersönlichkeitsrechts weisen ebenfalls große Relevanz auf.
Wir prüfen die rechtliche Zulässigkeit von Berichterstattungen und Äußerungen und entwickeln geeignete Strategien zur Wahrung Ihrer berechtigten Interessen. Hierbei werden sowohl presse- als auch zivilrechtliche Ansprüche umfassend eingeordnet. Bei unzutreffender Berichterstattung oder rechtswidrigen Äußerungen beraten wir Sie zu den Erfolgsaussichten geeigneter rechtlicher Schritte, insbesondere Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Schadensersatzansprüche.
Kommerzielle Rechtsverletzungen
Die unbefugte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im geschäftlichen Kontext kann zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen führen. Wir vertreten Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen und bieten ihnen die sorgfältige Bewertung bestehender Risiken.
Insbesondere im Online-Handel, im Marketing oder im Rahmen digitaler Plattformangebote treten urheberrechtliche Konflikte häufig im wirtschaftlichen Wettbewerb auf. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage erfordert eine differenzierte Betrachtung der konkreten Nutzungshandlungen.
Wir begleiten Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und unterstützen sie bei der Entwicklung angemessener Lösungsstrategien. Dabei steht eine sachliche und wirtschaftlich ausgewogene Vorgehensweise im Vordergrund.
Vertragsgestaltung im Kreativbereich
Kreative Leistungen erfordern klare vertragliche Regelungen hinsichtlich Rechteübertragung und Vergütung. Wir prüfen und gestalten Verträge für Agenturen, Unternehmen und Urheber - insbesondere in Konstellationen mit mehreren Beteiligten und wirtschaftlich relevanter Verwertung. Z. B. im Musikrecht richtet sich unser Angebot an Komponisten, ausübende Künstler, Musikverlage, Tonträgerunternehmen und Produzenten. Darüber hinaus bieten wir zuverlässige rechtliche Lösungen für Filmhersteller, Schauspieler, Buchautoren und Fotografen.
Im Kreativ- und Medienbereich sind vertragliche Strukturen oftmals Grundlage für langfristige wirtschaftliche Kooperationen.
Wir beraten Sie bei der Ausarbeitung individueller Vertragsmodelle und bieten Ihnen interessengerechte Lösungen an. Eine transparente und ausgewogene Gestaltung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Urheberrecht im Arbeitsverhältnis
Im Arbeitsverhältnis entstehen regelmäßig urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere im Bereich Software, Design, Medien und digitale Inhalte. Konflikte entstehen erfahrungsgemäß vor allem bei der Frage, wem Nutzungsrechte tatsächlich zustehen und in welchem Umfang sie eingeräumt wurden.
Beispielsweise ist im Einzelfall zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang Arbeitnehmer verpflichtet sind, Nutzungsrechte an ihren Werken auf den Arbeitgeber zu übertragen bzw. ob bereits eine sog. stillschweigende Rechtsübertragung erfolgt ist.
Die Reichweite der eingeräumten Nutzungsrechte bestimmt sich dabei oft nach den konkreten Umständen des Einzelfalls sowie nach der Auslegung vertraglicher Regelungen. Wir helfen Ihnen, Unsicherheiten hinsichtlich Umfang, Dauer und Art der zulässigen Verwertung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschaffener Werke zu beseitigen.
Wissenswertes
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu unseren Leistungen und relevanten rechtlichen Themen.
Blog
Praxisnahe Darstellung spezifischer rechtlicher Fragestellungen.
Unsere Beiträge greifen aktuelle Entwicklungen im Urheber- und Medienrecht auf und ordnen diese praxisnah ein. Ziel ist eine verständliche Darstellung komplexer Zusammenhänge mit Blick auf unternehmerische und kreative Tätigkeiten.
Rechtsprechung
Relevante gerichtliche Entscheidungen und ihre praktischen Konsequenzen.
Ausgewählte Entscheidungen werden im Hinblick auf ihre praktische Bedeutung analysiert. Dabei wird insbesondere auf Auswirkungen für Vertragsgestaltung und wirtschaftliche Verwertung eingegangen.
Ablauf
Vom Erstkontakt über die kostenlose Ersteinschätzung bis zum Mandatsablauf - transparent und strukturiert.
Bereits im Rahmen der Erstprüfung erfolgt eine strukturierte Einschätzung der tatsächlichen und rechtlichen Ausgangslage. Weitere Schritte werden mit Ihnen transparent abgestimmt.
FAQ
Antworten auf häufige Fragen zu Mandatserteilung, Arbeitsweise und Kosten.
Die häufigsten Fragen zum Mandatsverhältnis werden hier übersichtlich beantwortet. So erhalten Sie vorab einen klaren Eindruck vom Ablauf einer Zusammenarbeit.
Kontakt
Bitte senden Sie Ihre erste Anfrage per E-Mail oder über das Kontaktformular. Telefonische Beratung erfolgt nach Vereinbarung. Termine finden überwiegend online statt.