Verteidigung gegen Abmahnung mit KI (Teil 1)

Verteidigung gegen Abmahnung mit KI

28.03.2026

Bereits vor der weiten Verbreitung von KI-Anwendungen neigten viele Menschen dazu, gerade in einfach gelagerten Fällen ihre rechtlichen Schriftsätze selbst zu verfassen. Dies gilt für viele Rechtsgebiete, einschließlich Urheber- und Medienrecht.

Seitdem mithilfe künstlicher Intelligenz eine teilweise brauchbare Argumentation erstellt werden kann, hat sich die Zahl solcher Fälle erhöht. Die dadurch mögliche Kostenersparnis - insbesondere im Hinblick auf die Gebühren des eigenen Anwalts - liegt auf der Hand.

Bei einer derartigen Selbstvertretung ist jedoch Vorsicht geboten: In manchen Fällen setzt die Kostenersparnis Sie deutlich höheren Risiken aus, sodass ein solches Vorgehen stets eine informierte Entscheidung erfordert.

Dieser Artikel behandelt den Fall der Verteidigung gegen eine Abmahnung wegen Filesharings mithilfe künstlicher Intelligenz. In Teil 1 finden Sie Erwägungen zu den Risiken der Selbstvertretung sowie zu den Konstellationen, in denen eine solche Vorgehensweise denkbar ist.

Im noch zu veröffentlichenden Teil 2 finden Sie ein konkretes Beispiel:

Der Empfängerin der Abmahnung wird vorgeworfen, einen Film heruntergeladen und über die Tauschbörse BitTorrent einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu haben. Die anwaltlich vertretene Rechteinhaberin macht Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend.

Die Abgemahnte hat keine Rechtskenntnisse. Ihr erster Gedanke, die Abmahnung bei einer KI-Anwendung hochzuladen und diese darum zu bitten, eine Antwort zu erstellen, ist nachvollziehbar. Doch wie effektiv kann diese Vorgehensweise sein? Was ist dabei zu beachten und was kann misslingen?

Inhalt der Abmahnung

Ausgangspunkt der rechtlichen Argumentation ist - mit oder ohne KI - stets der Inhalt der Abmahnung selbst. Mit diesem müssen Sie sich selbst auseinandersetzen.

Zunächst enthält die Abmahnung eine Schilderung des Sachverhalts: den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung, Informationen zur Ermittlung des Verantwortlichen (insbesondere IP-Adresse), den Namen des betroffenen Werkes, Angaben zum Rechteinhaber sowie den Zeitpunkt der behaupteten Verletzung.

Anschließend werden die behaupteten rechtlichen Konsequenzen bzw. geltend gemachten Ansprüche dargestellt. Diese umfassen regelmäßig Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Häufig finden sich auch Hinweise zur Vermutung Ihrer Täterschaft sowie Erläuterungen dazu, wie vorzugehen ist, wenn Sie nicht der Täter sind. Eine Zahlungsaufforderung und Fristsetzung sind ebenfalls üblich.

Schließlich sind oft Anlagen beigefügt, etwa eine vorformulierte Unterlassungserklärung oder technische Informationen zu den Ermittlungen.

Damit die Abmahnung wirksam ist, muss sie die Voraussetzungen des § 97a Abs. 2 UrhG erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Angabe des Verletzten, eine genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung sowie eine Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche.

Abmahnungen stammen häufig aus spezialisierten Kanzleien, die seit vielen Jahren tätig sind, sodass diese Voraussetzungen üblicherweise erfüllt sein dürften. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Prüfung im Einzelfall entbehrlich wäre.

Selbstvertretung und Risiko

Die rechtliche Selbstvertretung mithilfe von KI kann mit erheblichen Risiken verbunden sein. Trotz der Fortschritte der letzten Jahre ist diese derzeit nicht in der Lage, die Tätigkeit eines Rechtsanwalts zu ersetzen.

Das Ergebnis hängt in hohem Maße von Ihren Anweisungen (Prompts) ab. Auch bei sehr detaillierten Vorgaben wird es der KI regelmäßig nicht gelingen, einen Sachverhalt so zu prüfen wie ein Rechtsanwalt. Sie geht nicht zuverlässig nach einer juristischen Prüfungsstruktur des konkreten Einzelfalls vor, sondern greift auf typische Argumentationsmuster, häufig verwendete Formulierungen und unterschiedlich belastbare Quellen zurück.

Daher erkennt sie nicht immer die richtigen Schwerpunkte, stellt nicht alle entscheidenden Rückfragen und kann rechtlich relevante Umstände übersehen, die das Ergebnis beeinflussen. Teilweise verkürzt sie Ausführungen oder stützt ihre Argumentation auf unpassende oder falsche Quellen.

Hingegen ist die KI für allgemeine Texte oder erste Orientierung häufig gut geeignet. Oft ist die rechtliche Würdigung insgesamt zutreffend, jedoch verallgemeinert, was im Einzelfall zu falschen Schlussfolgerungen führen kann. In bestimmten Fällen kann es auch gelingen, einen brauchbaren rechtlichen Schriftsatz zu erstellen. Dies setzt jedoch stets Ihre aktive Mitwirkung voraus.

Gleichwohl sollte man sich der damit verbundenen Risiken stets bewusst sein.

Kostenrisiko

Die Selbstvertretung erfolgt häufig mit dem Ziel, die Kosten eines eigenen Rechtsanwalts zu sparen. Dies beseitigt jedoch nicht das bestehende Kostenrisiko – im Gegenteil kann dieses im Einzelfall sogar steigen.

Im Zusammenhang mit einer Abmahnung kommen, je nach Verlauf des Verfahrens, insbesondere folgende Kosten in Betracht:

Dieses Kostenrisiko besteht auch bei anwaltlicher Vertretung. Erweist sich die Abmahnung als berechtigt und kann kein ausreichender Gegenvortrag erfolgen, trägt die unterlegene Partei in der Regel die Kosten der Gegenseite. Dies setzt kein Fehlverhalten des eigenen Anwalts voraus.

Ein Rechtsanwalt kann jedoch häufig bereits frühzeitig erkennen, ob Erfolgsaussichten bestehen, und entsprechend beraten.

Wenn Sie hingegen aufgrund eigener Fehler oder fehlerhafter KI-Unterstützung unterliegen, müssen Sie damit rechnen, sämtliche bis dahin entstandenen Kosten zu tragen.

Für die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite gilt die Einschränkung des § 97a Abs. 3 S. 2 UrhG:

Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Abgemahnte dem Abmahnenden nur die Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1.000 Euro zu erstatten. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen der Abgemahnte eine natürliche Person ist, die nicht gewerblich oder selbständig handelt und nicht bereits aus anderen Gründen zur Unterlassung verpflichtet ist.

Diese Regelung dient dem Schutz vor überhöhten Kostenforderungen. Die Deckelung gilt nicht für den Gegenstandswert des (in der Regel nach der Lizenzanalogie berechneten) Schadensersatzanspruchs. In Filesharing-Fällen erfolgt insoweit jedoch häufig eine eher zurückhaltende Bezifferung durch die Rechtsprechung.

Nach § 97a Abs. 4 UrhG kann der Abgemahnte Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn für den Abmahnenden die fehlende Berechtigung der Abmahnung erkennbar war.

Für den Abmahnenden, der Ihre IP-Adresse ordnungsgemäß ermittelt hat, ist es jedoch oft nicht vorhersehbar, dass die Abmahnung aus ihm noch unbekannten Gründen unberechtigt ist, etwa wenn ein Dritter als Täter in Betracht kommt. Die außergerichtlichen Kosten des Abgemahnten sind daher nicht immer erstattungsfähig, selbst wenn er in einem gerichtlichen Verfahren obsiegt.

Weitere Risiken

Eines der größten Risiken der Selbstvertretung besteht in der vorschnellen Erfüllung von nicht auf Zahlung gerichteten Ansprüchen ohne hinreichende Prüfung. Dies betrifft insbesondere Unterlassungs- oder Auskunftsansprüche.

Da dies zu erheblichen langfristigen finanziellen Verpflichtungen führen kann, sollte es nicht allein aus dem Wunsch heraus erfolgen, die Angelegenheit schnell zu beenden.

Hinzu kommt, dass die KI für Fehler nicht in der Weise haftet wie ein Rechtsanwalt. Solche Fehler und die damit verbundenen negativen Folgen gehen zu Ihren Lasten. Dies macht deutlich, dass Sie beim Verfassen rechtlicher Schriftsätze mit KI jeden Schritt und das Gesamtergebnis - gegebenenfalls auch durch eigene Recherche - überprüfen sollten.

In diesen Fällen ist die Selbstvertretung mit KI denkbar

Außergerichtliche Vertretung

Die Selbstvertretung mithilfe von KI im gerichtlichen Verfahren ist regelmäßig nicht zu empfehlen, da sie mit deutlich höheren Risiken verbunden ist. Die unterlegene Partei trägt in der Regel nicht nur die außergerichtlichen Kosten beider Parteien, sondern auch die Gerichtskosten sowie gegebenenfalls Kosten für Zeugen und Sachverständige.

Die Selbstvertretung vor Gericht kommt im Übrigen nur in Fällen in Betracht, in denen kein Anwaltszwang besteht, da vor den Landgerichten eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich ist.

Besonders hoch ist die Gefahr, dass selbst bei inhaltlich zutreffender KI-Argumentation prozessuale Vorgaben nicht eingehalten werden, sodass Sie allein aus diesen Gründen unterliegen können.

Beispiel:

Die KI liefert Ihnen eine insgesamt richtige materielle Begründung; Sie unterliegen jedoch trotzdem, weil Sie dem Gericht versehentlich einen Schriftsatz ohne Unterschrift übermittelt haben und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird.

Ihr „virtueller Anwaltsersatz“ kann diesen Fehler regelmäßig nicht erkennen, da er den finalen Schriftsatz nach Ihrer weiteren Bearbeitung nicht überprüft.

Die KI weist häufig nur auf offensichtlich zu beachtende Faktoren wie Fristen hin, prüft jedoch nicht ungefragt alle prozessualen Anforderungen, die sich aus der Zivilprozessordnung oder aus speziellen urheberrechtlichen Vorschriften ergeben können. Es empfiehlt sich, zitierte Gesetzesnormen selbst zu überprüfen, da die KI mitunter fehlerhaft zitiert oder Normen unzutreffend auslegt.

Es kommt auch vor, dass die richtige Lösung genannt wird, diese jedoch auf eine falsche Vorschrift gestützt wird. Eine unkontrollierte Selbstvertretung mit KI kann daher auch zu erhöhtem Arbeitsaufwand bei Gerichten führen.

Im Übrigen können Fehler im gerichtlichen Verfahren nicht ohne Weiteres korrigiert werden. Wird eine gerichtliche Entscheidung nicht oder nicht rechtzeitig angefochten, erwächst sie in Rechtskraft und ist grundsätzlich bindend.

Vor diesem Hintergrund sollte eine Selbstvertretung mithilfe von KI - wenn überhaupt - eher auf außergerichtliche Fälle beschränkt bleiben.

Niedrige Streitwerte

Da sich die Höhe der erstattungsfähigen Anwaltskosten regelmäßig nach dem Streitwert richtet, sollte dieser bei der Entscheidung über eine Selbstvertretung berücksichtigt werden.

Ein Streitwert von 1.000 Euro bedeutet ein deutlich geringeres finanzielles Risiko als ein Streitwert von 10.000 Euro. Welche Beträge als „niedrig“ empfunden werden, hängt letztlich von der individuellen Risikobereitschaft ab.

Zu beachten ist, dass Gerichte einen anderen Streitwert festsetzen können als der ursprünglich von den Parteien angenommene. Gerade im Urheberrecht kann der endgültige Streitwert erheblich von den Vorstellungen der Parteien abweichen, da einzelne Ansprüche durch das Gericht geschätzt werden.

Kenntnis des Sachverhalts

Wenn Sie wissen, was tatsächlich passiert ist, kann dies die Verteidigung erleichtern. Wenn beispielsweise feststeht, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen hat und dieser seine Täterschaft nicht bestreitet, ist es einfacher, den entsprechenden Vortrag mithilfe der KI vorzubereiten.

Ist die Abmahnung jedoch aus noch unbekannten Gründen unberechtigt - etwa weil eine zur Ermittlung der IP-Adresse eingesetzte Software ungeeignet ist -, wird dies häufig erst im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens deutlich. Weder die KI noch ein Rechtsanwalt können solche Umstände auf den ersten Blick sicher erkennen, insbesondere wenn hierzu ein Sachverständigengutachten erforderlich ist. Ein Rechtsanwalt wird jedoch regelmäßig erkennen, dass ein solcher Punkt rechtlich relevant sein kann.

Die künstliche Intelligenz arbeitet ausschließlich mit den Informationen, die Sie ihr zur Verfügung stellen. Sie erkennt jedoch nicht zuverlässig, welche weiteren Tatsachen im Einzelfall entscheidend sind. Wie sich die Wahrscheinlichkeit erhöhen lässt, dass die KI die richtigen Informationen berücksichtigt, wird anhand des Beispiels in Teil 2 erläutert.

Rechtskundige Personen

Nicht immer steht allein die Kostenersparnis im Vordergrund. Auch Personen mit rechtlichen Vorkenntnissen entscheiden sich gelegentlich für eine Selbstvertretung.

Dazu gehören beispielsweise hochqualifizierte Personen wie Professoren oder Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung. In solchen Fällen ist das Risiko prozessualer Fehler häufig geringer, jedoch nicht ausgeschlossen.

Auch rechtskundige Personen können relevante Aspekte übersehen, was sich negativ auf das Ergebnis auswirken kann.

Neigen besonders qualifizierte Personen dazu, sehr umfangreich vorzutragen, kann ein Schriftsatz schnell einen erheblichen Umfang erreichen, ohne dass die entscheidenden Punkte klar herausgearbeitet sind. Besonders problematisch wird es, wenn das zentrale Argument, mit dem sich der Rechtsstreit zugunsten der Partei entscheiden ließe, im umfangreichen Vortrag nicht enthalten ist.

Dieses Problem kann auch durch den Einsatz künstlicher Intelligenz nicht zuverlässig gelöst werden, sondern erfordert in der Regel anwaltliche Vertretung.

Fazit

Wenn Sie sich entscheiden, sich nach Erhalt einer Abmahnung mithilfe von KI selbst zu vertreten, sollten Sie dies bewusst und unter Berücksichtigung der bestehenden Risiken tun.

Eine solche Vorgehensweise kommt eher in außergerichtlichen Fällen und bei niedrigeren Streitwerten in Betracht. Wenn Sie den relevanten Sachverhalt genau kennen oder über rechtliche Kenntnisse verfügen, kann dies die Erfolgsaussichten erhöhen.

Die Komplexität eines Falls spielt ebenfalls eine Rolle, diese ist für Laien jedoch häufig schwer einzuschätzen. Gerade bei speziellen Fragen der Schadenshöhe oder der Beweiswürdigung kann sich ein zunächst einfach erscheinender Fall als deutlich aufwendiger erweisen.

In solchen Fällen kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, eine anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen.

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